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Fachdienst Psychologie
Menschen mit Behinderung wollen und können so leben wie andere Menschen auch: mitten in der Gesellschaft. Das erfordert von ihnen viel Frustrationstoleranz und Veränderungsbereitschaft und von ihren Assistent*innen und Begleiter*innen Geduld und Einfühlungsvermögen. Psychologische Beratung und Begleitung sind dabei wichtige Hilfen.
Die Mitarbeitenden des Fachdienstes Psychologie des Beratungszentrums Alsterdorf sind einfühlsame Gesprächspartner*innen für die ganz verschiedenen Konfliktlagen und Gesprächsbedürfnisse.
Sie bieten ein breites Spektrum individueller, fachlicher Hilfen für Menschen mit Behinderung, für ihre Assistent*innen, Zugehörigen und gesetzlichen Betreuer*innen an.
Beratung oder stützende Gespräche für Menschen mit Behinderung in Konfliktlagen
Psychologische Beratung oder stützende Gespräche bieten sich z.B. an bei:
- Anpassungsproblemen in bestimmten Lebenslagen, wie neuen Arbeits- oder Wohnsituationen,
- Problemen in lebensgeschichtlichen Schwellensituationen (z.B. Übergang von der Pubertät zum Erwachsenenalter, Übergang von der Werkstatt in den Ruhestand),
- Ablösung vom Elternhaus,
- Konflikten mit Arbeitskolleg*innen, Mitbewohner*innen oder Familienangehörigen,
- Umgang mit Krankheit und Trauer.
In all diesen Fällen besteht meist keine Indikation für eine Psychotherapie (als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung).
Eine solche Indikation kann aber bestehen, wenn eine psychische Störung (z.B. Angststörungen, Depression) hinzukommt, die vorher bereits bestand und jetzt verstärkt wird oder durch die Konflikte wieder ausgelöst wurde. In diesen Fällen ist eine Behandlung in der Psychiatrisch Psychotherapeutischen Ambulanz indiziert.
siehe Psychiatrisch Psychotherapeutische Ambulanz
Entwicklungspsychologisches Gutachten
Verhaltensweisen oder Haltungen von Menschen mit Behinderung, sind nicht immer leicht zu verstehen. Oft wissen die Assistent*innen auch einfach nicht genug über einen Menschen mit Behinderung. Das betrifft manchmal Menschen, die schon lange in einem Wohnangebot leben, manchmal aber auch Klient*innen, die neu hinzukommen. Ein entwicklungspsychologisches Gutachten besteht aus:
- einer Aufarbeitung der Biografie (dafür werden bei Bedarf auch Berichte von früher besuchten Einrichtungen hinzugezogen),
- einer Potentialanalyse mit einer psychologisch erklärenden Einschätzung der Lebenssituation und der möglichen Konflikte des Betroffenen,
- sowie Empfehlungen für die Assistenzgestaltung.
Die Einschätzung und Interpretation der Befunde erfolgt auf der Basis psychologischer Erkenntnisse der kognitiven und der sozio-emotionalen Entwicklung.
Fachberatung der pädagogischen Assistent*innen oder der Assistenzteams
Psychologische Fachberatungen beziehen sich auf bestimmte Fragestellungen eines/einer einzelnen Assistenten/Assistentin oder eines Assistenzteams, z.B. bei Fragen zum:
- Umgang mit bestimmten Verhaltensauffälligkeiten einzelner Klient*innen in bestimmten Kontexten,
- Umgang mit bestimmten psychologischen Themen, wie z.B. Abhängigkeit, Sexualentwicklung, Kommunikationsverhalten, Individualisierung,
- Umgang mit konflikthaften Situationen im Wohnangebot.
Je nach Themenstellung werden eine oder mehrere Sitzungen vereinbart. In bestimmten Fällen bieten sich aber auch gezielte Fortbildungen an.
Siehe Fortbildungen
Supervision von pädagogischen oder pflegerischen Assistent*innen und Assistenzteam
Supervision ist eine gezielte Einzel- oder Gruppenberatung für Mitarbeitende in psychosozialen Berufen, um Fragen, Problemfelder, Konflikte und Fallbeispiele aus dem beruflichen Alltag zu thematisieren. Supervision bietet Raum für Reflexion, für Entschleunigung sowie für die Antizipation möglicher Handlungsoptionen.
Die Supervision unterstützt bei:
- der Weiterentwicklung der eigenen Professionalität,
- der Bearbeitung und Lösung aktueller Konflikte,
- der Entwicklung von Rollen-, Aufgaben- und Zielklarheit im Arbeitsfeld.
Supervision kann sich thematisch auf den Umgang mit einzelnen Klient*innen beziehen (Fallsupervision) oder auf die Zusammenarbeit im Team (Teamsupervision). In vielen Fällen gehen diese beiden Aspekte ineinander über. Zielsetzung, Häufigkeit und Ort werden von Auftraggeber*in (meist die Teamleitung) mit dem/der Supervisor*in vereinbart. Die Themen im Einzelnen werden meist von den Supervisionsteilnehmer*innen mit dem/der Supervisor*in zusammen festgelegt.
Der Zugang zu Beratungs- und Reflexionsmöglichkeiten stellt eine tragende Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Prävention dar.
Coaching von Assistent*innen und Leitungskräften
Coaching ist ein gezielter Anleitungs-, Trainings- und Beratungsprozess zur Entwicklung und Umsetzung persönlicher und beruflicher Ziele und der dazu notwendigen sozialen Kompetenzen. Coaching ist deshalb insbesondere für Assistenzkräfte oder Leistungskräfte geeignet, die ihre berufliche Leistung verbessern wollen oder neue Aufgaben bekommen, die sie bewältigen müssen. Die Übergänge zwischen Coaching und Einzelsupervision sind fließend.
Fachberatung von Zugehörigen (Angehörige, Freunde) und gesetzlichen Betreuer*innen
Auch Angehörige, Freunde und gesetzliche Betreuer*innen haben den Bedarf, sich zu bestimmten Fragestellungen im Umgang mit ihren Klient*innen bzw. Angehörigen oder im Umgang mit einem Assistenzteam oder einer Institution psychologisch fachlich beraten zu lassen.
Je nach Themenstellung werden eine oder mehrere Sitzungen vereinbart. In bestimmten Fällen bieten sich aber auch gezielte Fortbildungen an.
Siehe Fortbildungen
Diagnostik ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen
Wir bieten in unserem Beratungszentrum auch einen Schwerpunkt für die Diagnostik
von Erwachsenen mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
und Autismus-Spektrum-Störungen (AAS).
ADHS
In der Vergangenheit wurde ADHS ausschließlich im Kindes – und Jugendalter diskutiert. Heute weiß man, dass die Symptomatik bis in das Erwachsenenalter fortbesteht und bei betroffenen Erwachsenen Einfluss auf Verhalten und Erleben im Alltag hat. Es kann gerade bei Erwachsenen mit ADHS zu Problemen beim Erreichen beruflicher Ziele sowie zu Konflikten in (partnerschaftlichen) Beziehungen kommen. Zudem ist ADHS mit einer Anzahl von anderen psychischen Erkrankungen und Problemen verbunden. Vor diesem Hintergrund kommt es zu komplexen Anforderungen an die Diagnostik des ADHS im Erwachsenenalter.
Ablauf der Diagnostik:
1. Ausführliches Erstgespräch zur umfassenden, strukturierten Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte).
2. Erhebung der störungsspezifischen Entwicklungsgeschichte (z.B. Beginn und Verlauf der Symptomatik).
3. Ausführliches Gespräch zur aktuellen ADHS-Symptomatik (Art, Häufigkeit, Intensität) in verschiedenen Lebensbereichen (Familie, Schule/Arbeit, Freizeitbereich).
4. Erhebung der Familienanamnese, insbesondere mit Anhaltspunkten auf eine ADHS bei Eltern, Geschwistern, Kindern.
5. Durchführung der Psychologischen Testung.
Autismus-Spektrum-Störungen (AAS)
Autismus-Spektrum-Störungen werden als tiefgreifende Entwicklungsstörungen verstanden, die sich bereits in der Kindheit zeigen und über das gesamte Leben anhalten. Es kommt dabei zu Auffälligkeiten in der altersentsprechenden Kommunikationsfähigkeit und auch Sprache. Zudem zeigen sich Einschränkungen in der sozialen Interaktion. Man spricht hier oft von begrenzten, sich wiederholenden und stereotypen Verhaltensweisen, Spezialinteressen und Aktivitäten. Der Begriff der Autismus-Spektrum-Störung umfasst Begriffe wie frühkindlicher Autismus, Asperger-Autismus und Atypischer Autismus.
1. Ausführliche Gespräche zur umfassenden, strukturierten Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte).
2. Ausführliche Gespräche zur störungsspezifischen Entwicklungsgeschichte mit Fremdanamnese (Einbeziehung von Informationen durch die Zugehörigen).
3. Durchführung von Verhaltensbeobachtungen.
4. Durchführung der störungsspezifischen, psychologischen Testung.
5. Ggf. sind in Kooperation mit dem/der Hausarzt*in körperliche oder neurologische Untersuchungen erforderlich.
Erfassung des Emotionalen Entwicklungsstands mittels SEED (Skala der Emotionalen Entwicklung – Diagnostik)
Menschen mit einer geistigen Behinderung durchlaufen grundsätzlich die gleichen Entwicklungsphasen wie Menschen ohne Behinderungen. Aber: die Entwicklung kann verzögert oder unvollständig ablaufen. Der emotionale Entwicklungsstand kann sich also deutlich vom kognitiven Referenzalter unterscheiden. Die Diskrepanz zwischen emotionaler und kognitiver Entwicklung ergibt ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Problemverhalten und psychischen Störungen.
Die genaue Erfassung des emotionalen Entwicklungsstands ist somit wichtig, um:
- grundlegenden emotionale Bedürfnisse und Antriebe zu erkennen,
- Prozesse, die zu einem bestimmten Verhalten führen, zu erklären und zu verstehen,
- einen angemessenen Umgang damit zu finden,
- die Persönlichkeitsstruktur zu erkennen,
- und damit die Weiterentwicklung der Persönlichkeit zu ermöglichen
- sowie in Förderung und Beruf weder zu überfordern, noch zu unterfordern,
- das zur Verfügung stehende therapeutische und pädagogische Spektrum anzupassen und zu erweitern.
Unser Angebot ist, diese Diagnostik bei Ihnen vor Ort durch ein*e Mitarbeiter*in des Beratungszentrums Alsterdorf für einen Menschen Ihrer Wohngruppe, Schule, Tagesförderstätte durchzuführen. Die Diagnostik beinhaltet Beobachtungen, Gespräche mit Bezugspersonen, ggf. Interaktion mit der Person, einer schriftlichen Auswertung in Berichtform und einer kurzen mündlichen Auswertung im Team.